WIR PRODUZIEREN GENTECHNIK-FREI!

Nach aktuellem Stand gibt es in den Regalen des heimischen Lebensmittelhandels kein einziges Lebensmittel, das gemäß EU-Verordnung zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln (EG 1829/2003 bzw. 1830/2003) als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müsste. Der klare Wunsch der KonsumentInnen nach Gentechnik-freien Lebensmitteln hat dafür gesorgt, dass sich praktisch alle Handelsunternehmen strikt gegen jegliche Listung kennzeichnungspflichtiger Produkte ausgesprochen haben und dies auch konsequent einhalten.

Auch mehr als 10 Jahre nach ihrem Beschluss weist die EU-Kennzeichnungsverordnung jedoch immer noch große Lücken auf: Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, müssen nicht gekennzeichnet werden. Und: Der Löwenanteil gentechnisch veränderter Produkte – z.B. Soja oder auch Mais – wird in Futtermitteln verwendet.

Wirkliche Sicherheit auf Gentechnik-Freiheit geben daher nur diejenigen Lebensmittel, die strenge Produktionskriterien einhalten mussten und laufend kontrolliert werden: Bio-Produkte und Lebensmittel mit dem grünen Kontrollzeichen „Ohne Gentechnik hergestellt“.

Bei Bio-Produkten sind die Produktionsvorgaben in der EU-Bio-Verordnung 2092/91 geregelt; für Produktion und Kontrolle von konventionellen Lebensmitteln gilt in Österreich die Richtlinie zur Definition der „Gentechnik-freien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung im Österreichischen Lebensmittel-Codex.